Kinder aus benachtbarten Gemeinden können nur aufgenommen werden, wenn der städtische Betriebskostenzuschuss von der Gemeinde oder den Eltern getragen wird.
Alle Kinder, die in Göttingen gemeldet sind, können im SportKinderGarten angemeldet werden und benötigen einen Nachweiss über die Masernschutzimpfung.
Um eine homogene Gruppe zu bilden, wird sowohl das Alter als auch das Geschlecht berücksichtigt.
Geschwister werden bevorzugt aufgenommen.
Es stehen 24 Plätze für Kinder vom 3. bis 6. Lebensjahr zur Verfügung.
Bereitschaft für Elterndienste